- Allgemeines: Die Spitz & Schlitz Trandafilovic bietet den Elektrounternehmungen einen umfassenden Service. Ihre Spezialitäten sind, im Namen des Kunden, Spitz- und Verrohrungsarbeiten, Drahteinzug sowie Trassé- und Kanalmontagen auszuführen.
- Auftragserteilung: Die der Spitz & Schlitz Trandafilovic erteilten Aufträge werden von ihr per E-Mail bestätigt. Wird ein bereits bestätigter Auftrag zurückgezogen, erhebt die Spitz & Schlitz Trandafilovic eine Bearbeitungsgebühr von 10% der Auftragssumme. Dieser Betrag wird dem Kunden beim nächsten Auftrag wieder gutgeschrieben.
- Preise: Die Preise beinhalten das Ausführungspersonal, die Maschinen sowie das Werkzeug.
Aufträge nach Ausmass werden am Schluss ausgemessen und gemäss den vereinbarten Preisen in Rechnung gestellt.
Pauschalpreise (Art. 38 ff., insb. Art. 40 SIA 118) basieren auf den zwecks Kalkulation zur Verfügung gestellten Bauplänen und/oder einer Baubesichtigung. Im Pauschalpreis sind keine Aufputzarbeiten (KRFW), Arbeiten im Beton oder an nachträglich erstellten Wänden wie Vormauern oder dergleichen inbegriffen. Von Bauplänen abweichende Ausführungen wie z.B. Querschlitze und Arbeiten, welche einen Mehraufwand darstellen, wie Montieren von Schallschutzmaterialien, Spitzen von Mauern mit Eiseneinlagen (Murfor) oder Verlängern/Anmuffen von Rohren bei denen die Drähte/Kabel bereit eingezogen sind, führt die Spitz & Schlitz Trandafilovic wohl aus, verrechnet sie aber in Regie.
Zusatzkosten für nicht geliefertes Material, die Besorgung desselben sowie Kranzüge, Mulden, Bauschuttentsorgung oder dergleichen werden dem Kunden weiterverrechnet. - Mehrkosten: Änderungen, Erweiterungen, Arbeiten die nach dem jeweiligen Arbeitsschritt des Spitz & Schlitz Trandafilovic Teams angezeichnet wurden oder Arbeiten die wegen Unklarheiten, Unordnung auf der Baustelle oder Behinderung durch andere Handwerker nicht erledigt werden konnten, sowie Mehrarbeiten wie das Aufspitzen von danebenverlegten Rohren, Verlegen von Bodenleitungen u.ä. werden nicht ausgeführt und berechtigen auch nicht zu einer Preisreduktion. Auf Wunsch erledigt die Spitz & Schlitz Trandafilovic diese Arbeiten trotzdem und verrechnet sie in Regie. (Art. 373 OR)
- Vorbereitungen: Die zu bearbeitenden Etagen müssen bei Ankunft des Spitz & Schlitz Trandafilovic Teams vollständig und unmissverständlich, gemäss dem “Spitz & Schlitz Trandafilovic-Anzeichner-ABC”, angezeichnet sein. Sind Gegenstände, Materialien, Waren oder dergleichen, die nicht beschädigt/verschmutzt werden dürfen in der Nähe, wo die Spitz & Schlitz Trandafilovic ihre Arbeiten verrichten muss, ist der Kunde dafür verantwortlich, dass diese entfernt oder genügend abgedeckt/verkleidet werden. Es muss gewährleistet sein, dass die Spitz & Schlitz Trandafilovic ihre Arbeit ohne Unterbruch durchführen kann. Dies bedingt, dass der Kunde das benötigte Montage-, Klein- und Hilfsmaterial sowie Weissputz FIXIT 140 für Dosenbefestigung wie auch auf jedem Stockwerk eine Mulde zwecks Schuttentsorgung bereitstellt. Ist die Vorbereitung mangelhaft und es entstehen Wartezeiten, Leerfahrten oder der Bauschutt muss über mehrere Etagen getragen werden, dann wird dieser Mehraufwande zum Regietarif verrechnet.
- Ausführung: Die Spitz & Schlitz Trandafilovic erledigt sämtliche Arbeiten fach- und termingerecht. Verunreinigungen, die durch das Spitz & Schlitz Trandafilovic Team entstehen, werden von demselben auch beseitigt. Es ist von Vorteil, wenn ein kompetenter Mitarbeiter des Kunden auf der Baustelle anwesend ist oder aber sporadisch vorbeischaut. So können allfällige Unklarheiten beseitigt und Mehrkosten vermieden werden. Arbeiten die aus Baufortschritt nicht erledigt werden können (z. Bsp. Küchenpläne fehlen), die aber in unserem Angebot enthalten sind, werden bei der Abrechnung angemessen entschädigt. Auf Wunsch ist eine spätere Ausführung möglich, bedingt dies einen Extrabaugang wird dieser verrechnet.
- Arbeitssicherheit: Alle Arbeiten werden von der Spitz & Schlitz Trandafilovic unter Einhaltung der geltenden Sicherheitsnormen ausgeführt. Für Arbeiten ab 3m Montagehöhe stellt der Kunde bauseits ein Gerüst zur Verfügung. Sollte bei Umbauten asbesthaltige Bausubstanz festgestellt werden unterbricht die Spitz & Schlitz Trandafilovic sofort die Arbeiten bis die asbesthaltigen Materialien entsorgt wurden und ein Unbedenklichkeits-Zertifikat vorliegt. Sollte der Kunde feststellen, dass sich das Spitz & Schlitz Trandafilovic Team nicht an die geltenden Sicherheitsnormen hält, weist er den Fehlbaren sofort zurecht und informiert das Büro der Spitz & Schlitz Trandafilovic.
- Abnahme: Die ausgeführte Arbeit ist durch den Auftraggeber selbst oder durch einen kompetenten Mitarbeiter desselben zu kontrollieren. Ist der Auftrag erfüllt, hat der Prüfende das Abnahmeprotokoll zu unterzeichnen. Im Falle von Beanstandungen ist unverzüglich das Büro der Spitz & Schlitz Trandafilovic zu benachrichtigen. Stellt der Kunde die Beanstandungen selbst instand, ohne von der Spitz & Schlitz Trandafilovic eine schriftliche Einwilligung einzufordern, werden daraus entstandene Kosten nicht übernommen.
- Streitigkeiten: Allfällige Streitigkeiten zwischen der Spitz & Schlitz Trandafilovic und einem ihrer Kunden werden durch das zuständige Gericht entschieden. Vorbehalten bleibt eine Weiterziehung des Verfahrens an das Bundesgericht. Der vorliegende Vertrag unterliegt schweizerischem Recht.
- Zustimmung: Mit dem Unterschreiben einer von der Spitz & Schlitz Trandafilovic ausgestellten Offerte bestätigen Sie das sie die Geschäftsbedingungen gelesen haben und damit einverstanden sind.